För­der­land­schaft 2016: Über­blick über die aktu­el­le Situa­ti­on der För­der­land­schaft in Öster­reich bzw. in der EU

(Sta­tus per Febru­ar 2016)

Teil 1, in Koope­ra­ti­on mit unse­rem Part­ner im Förderungsbereich

Umwelt­för­de­rung vs. Energieeffizienzmaßnahmen

Ins­be­son­de­re das The­ma Umwelt­för­de­rung vs. Ener­gie­ef­fi­zi­enz­maß­nah­men bringt zum Teil gro­ße Unge­wiss­heit bzw. ein fal­sches Ver­ständ­nis zu die­ser The­ma­tik bei den Großunternehmen.

Es gibt aber auch neue posi­ti­ve Aspek­te. Die wesent­li­chen Punk­te dazu:

1. Anla­gen­tausch / Maschinenkauf

Grund­sätz­lich ist fest­zu­hal­ten, dass bei Anla­gen und Maschi­nen, wel­che getauscht oder neu gekauft wer­den, eine För­de­rung dann mög­lich ist, sofern am Markt eine ähn­li­che Anla­ge mit der­sel­ben Durch­satz­leis­tung erhält­lich ist, wel­che güns­ti­ger wäre, jedoch mehr Ener­gie ver­braucht. Hier soll­te JEDER Anla­gen­tausch bzw. Anla­gen­neu­kauf grund­sätz­lich för­der­bar sein, in allen ande­ren Fäl­len ist ein mög­li­ches För­de­rungs­po­ten­zi­al getrennt zu prüfen.

2. Antrag­stel­lung VOR Bestellung

Die Antrag­stel­lung muss fast immer vor der ers­ten rechts­ver­bind­li­chen Bestel­lung von Anla­gen­tei­len, vor Lie­fe­rung, vor Bau­be­ginn oder vor einer ande­ren Ver­pflich­tung, die die Inves­ti­ti­on unum­kehr­bar macht, erfol­gen, wobei der frü­hes­te die­ser Zeit­punk­te maß­ge­bend ist. Bei eini­gen weni­gen pau­scha­lier­ten För­de­run­gen muss die Antrag­stel­lung nach der Umset­zung Ihres Pro­jekts erfol­gen. Sie ist aller­dings nur bis sechs Mona­te nach Rech­nungs­le­gung mög­lich. Die sechs­mo­na­ti­ge Frist beginnt mit dem Datum der (Schluss-)Rechnung der Hauptanlagenteile.

3. För­de­rungs­pro­jekt vs. Energieeffizienzmaßnahmen

Da seit 01.01.2015 das Ener­gie­ef­fi­zi­enz­ge­setz in Kraft getre­ten ist, sind auch all jene Inves­ti­tio­nen genau­er zu betrach­ten, wel­che Ener­gie­ef­fi­zi­enz­aspek­te beinhalten.
Gene­rell ist zu prü­fen, ob ein Pro­jekt bes­ser zur För­de­rung ein­ge­reicht oder bes­ser für den Maß­nah­men­han­del gegen­über den Ener­gie­lie­fe­ran­ten her­an­ge­zo­gen wer­den soll­te. Es kön­nen nun auch Maß­nah­men, die im Rah­men der Umwelt­för­de­rung im Inland nicht för­der­bar sind (Amor­ti­sa­ti­ons­dau­er unter 3 Jah­re, rei­ne Auto­ma­ti­sie­rung, Bestel­lung bereits erfolgt usw.) berück­sich­tigt wer­den. Als akkre­di­tier­ter Audi­tor kann unser Part­ner im För­de­rungs­be­reich auch die Gut­ach­ten für der­ar­ti­ge Maß­nah­men erstellen.

Neben dem För­de­rungs­ma­nage­ment bie­tet unser Part­ner auch Dienst­leis­tun­gen im Bereich Ener­gie­ma­nage­ment (Bera­tung und Audits) an. Unser Part­ner ist das ein­zi­ge Unter­neh­men in Öster­reich, das die­se Dienst­leis­tun­gen kom­bi­niert anbie­tet und im För­de­rungs­be­reich alle wesent­li­chen Berei­che (Inves­ti­tio­nen, F&E, Umwelt) abdeckt und im Ener­gie­ma­nage­ment als akkre­di­tier­ter Audi­tor alle drei Teil­be­rei­che (Gebäu­de, Anla­gen und Trans­port) begut­ach­ten darf. Hier bie­tet unser Part­ner ab sofort auch die Auf­be­rei­tung von Ener­gie­ef­fi­zi­enz­maß­nah­men an, was für Groß­un­ter­neh­men künf­tig von beson­de­rer Bedeu­tung sein wird.