Gedan­ke 1: Cave super­bi­am oder Hoch­mut kommt vor dem Fall

Oft höre ich Mei­nun­gen, die in etwa so lau­ten: ob natio­nal oder inter­na­tio­nal, Ver­trieb bleibt Ver­trieb, Ver­kauf bleibt Ver­kauf. Wo ist da der gro­ße Unter­schied? Mein Pro­dukt ist gut, also wer­de ich auch im Aus­land wohl ver­kau­fen kön­nen, oder?

Die­se Bot­schaft hör´ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.

Denn in der Tat, ohne gutes Ange­bot für mei­ne Kun­den wer­de ich nir­gends reüs­sie­ren. Der Umkehr­schluss ist jedoch nur bedingt zuläs­sig. War­um eigent­lich? Nun, im Fol­gen­den wer­de ich ver­su­chen, dies zu beantworten.

Recht oder nicht Recht, das ist hier die Frage

Haben Sie den Begriff „case law“ schon gehört? Sicher ken­nen Sie die ame­ri­ka­ni­schen Fil­me von Pro­zes­sen im Gerichts­saal, wo der Ver­tei­di­ger sein Buch zückt, dem erstaun­ten Anklä­ger das Urteil in Sachen Smith – Mil­ler aus dem Jah­re 1866 vor­liest und dar­auf basie­rend auf Frei­spruch plä­diert. Das gin­ge bei uns nicht, gar nicht; denn unser Sys­tem basiert auf kodi­fi­zier­tem Recht, d.h. auf Geset­zen der Legis­la­ti­ve, die den Rich­ter bin­den, und zwar aus­schließ­lich. Rich­ter­sprü­che selbst haben kei­ne Bin­dungs­wir­kung außer­halb der gegen­ständ­li­chen Cau­sa. In jenen Län­dern, in denen die Eng­län­der ihre Spu­ren im Lau­fe der Jahr­hun­der­te hin­ter­las­sen haben, ist es umge­kehrt. Rich­ter spre­chen Recht und begrün­den Recht in jedem ein­zel­nen Fall („case“). Span­nend, oder? Vor allem, wenn wir beden­ken, dass dies UK, Irland, Cana­da, USA, Aus­tra­li­en, Neu­see­land, Süd­afrl­ka, Nige­ria, Paki­stan, Indi­en etc. etc. betrifft.

Des­we­gen ist ein TTIP Ver­trag viel­leicht gar nicht so schlecht. Schließ­lich kann dann auch ein KMU aus Aus­tria beim Schieds­ge­richt nach kla­ren Regeln kla­gen, was ich im der­zei­ti­gen Sys­tem kei­nem KMU rate. US Rechts­an­wäl­te sind teu­er, sehr teu­er. Nicht umsonst ein gesuch­ter Beruf in den Staa­ten. Ein Indiz dafür: allei­ne in New York gibt es mehr Anwäl­te als in ganz Japan.

Ob TTIP, CEPT oder ande­re Ver­trä­ge, wich­tig ist in jedem Fal­le zu unter­schei­den zwi­schen natio­na­lem und inter­na­tio­na­lem Recht. Im Aus­land­ge­schäft ist es unab­ding­bar, fest­zu­le­gen, wel­ches gilt. Wo ist der Gerichtsstand?

Oder ver­ein­ba­ren wir ein Schieds­ge­richt?  Die­ses ist zwar in der Regel schnell, aber – es gibt kei­ne Beru­fungs­mög­lich­keit. Ich kann also auch ganz schnell ver­lie­ren. Falls ein Schieds­ge­richt gewählt wird — wel­ches und wo?

Grau ist jedoch alle Theorie.

Sie haben, davon bin ich über­zeugt, vom Instru­ment der Mahn­kla­ge gehört. Bin­nen 4 Wochen ab Zustel­lung haben Sie einen pfänd­ba­ren Titel in der Hand; fei­ne Sache, in Öster­reich schnell und i.d.R. pro­blem­los. Es gibt auch ein inter­na­tio­na­les Pen­dant, den Euro­päi­schen Zah­lungs­be­fehl. Auch eine gute Sache, prin­zi­pi­ell. Lei­der kann es in Spa­ni­en bis zu 4 Jah­re dau­ern, bis die­ser auch tat­säch­lich zuge­stellt wird, d.h. aus 4 Wochen wer­den 4 Jah­re. Die Moral von der Geschicht: strei­te nicht bei Gericht.

Und nächs­tes Mal: No risk – no fun?