10 Gedanken zum erfolgreichen Export
Gedanke 1: Cave superbiam oder Hochmut kommt vor dem Fall
Oft höre ich Meinungen, die in etwa so lauten: ob national oder international, Vertrieb bleibt Vertrieb, Verkauf bleibt Verkauf. Wo ist da der große Unterschied? Mein Produkt ist gut, also werde ich auch im Ausland wohl verkaufen können, oder?
Diese Botschaft hör´ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
Denn in der Tat, ohne gutes Angebot für meine Kunden werde ich nirgends reüssieren. Der Umkehrschluss ist jedoch nur bedingt zulässig. Warum eigentlich? Nun, im Folgenden werde ich versuchen, dies zu beantworten.
Recht oder nicht Recht, das ist hier die Frage
Haben Sie den Begriff „case law“ schon gehört? Sicher kennen Sie die amerikanischen Filme von Prozessen im Gerichtssaal, wo der Verteidiger sein Buch zückt, dem erstaunten Ankläger das Urteil in Sachen Smith – Miller aus dem Jahre 1866 vorliest und darauf basierend auf Freispruch plädiert. Das ginge bei uns nicht, gar nicht; denn unser System basiert auf kodifiziertem Recht, d.h. auf Gesetzen der Legislative, die den Richter binden, und zwar ausschließlich. Richtersprüche selbst haben keine Bindungswirkung außerhalb der gegenständlichen Causa. In jenen Ländern, in denen die Engländer ihre Spuren im Laufe der Jahrhunderte hinterlassen haben, ist es umgekehrt. Richter sprechen Recht und begründen Recht in jedem einzelnen Fall („case“). Spannend, oder? Vor allem, wenn wir bedenken, dass dies UK, Irland, Canada, USA, Australien, Neuseeland, Südafrlka, Nigeria, Pakistan, Indien etc. etc. betrifft.
Deswegen ist ein TTIP Vertrag vielleicht gar nicht so schlecht. Schließlich kann dann auch ein KMU aus Austria beim Schiedsgericht nach klaren Regeln klagen, was ich im derzeitigen System keinem KMU rate. US Rechtsanwälte sind teuer, sehr teuer. Nicht umsonst ein gesuchter Beruf in den Staaten. Ein Indiz dafür: alleine in New York gibt es mehr Anwälte als in ganz Japan.
Ob TTIP, CEPT oder andere Verträge, wichtig ist in jedem Falle zu unterscheiden zwischen nationalem und internationalem Recht. Im Auslandgeschäft ist es unabdingbar, festzulegen, welches gilt. Wo ist der Gerichtsstand?
Oder vereinbaren wir ein Schiedsgericht? Dieses ist zwar in der Regel schnell, aber – es gibt keine Berufungsmöglichkeit. Ich kann also auch ganz schnell verlieren. Falls ein Schiedsgericht gewählt wird — welches und wo?
Grau ist jedoch alle Theorie.
Sie haben, davon bin ich überzeugt, vom Instrument der Mahnklage gehört. Binnen 4 Wochen ab Zustellung haben Sie einen pfändbaren Titel in der Hand; feine Sache, in Österreich schnell und i.d.R. problemlos. Es gibt auch ein internationales Pendant, den Europäischen Zahlungsbefehl. Auch eine gute Sache, prinzipiell. Leider kann es in Spanien bis zu 4 Jahre dauern, bis dieser auch tatsächlich zugestellt wird, d.h. aus 4 Wochen werden 4 Jahre. Die Moral von der Geschicht: streite nicht bei Gericht.
Und nächstes Mal: No risk – no fun?