Es soll der För­derd­schun­gel durch­fors­tet wer­den, so wird ver­mel­det. Dass die Land­wirt­schaft mit 4% der Beschäf­tig­ten die meis­ten (abso­lut, nicht rela­tiv!) För­der­mit­tel erhält, will ich hier nicht kom­men­tie­ren, denn wie stün­den unse­re Groß­grund­be­sit­zer sonst da, ohne die­se Bro­sa­men, arme Schlu­cker quasi.

Ich will auch nicht kom­men­tie­ren, dass Herr Schell­horn für eine Rasen­mä­her­kür­zung der För­de­run­gen ein­tritt, was auf einen star­ken Wil­len zur Set­zung von Prio­ri­tä­ten schlie­ßen lässt.

Licht ins Dun­kel der Förderungen

Nein, heu­te geht es mir um das belieb­te The­ma unse­rer föde­ra­len Struk­tur. Wei­land Minis­ter Pröll hat­te ja sei­ner­zeit ange­kün­digt, mit­tels För­der­da­ten­bank Licht ins Dun­kel der ver­schlun­ge­nen Pfa­de der Bundes‑, Lan­des -, Gemeinde‑, etc. etc. ‑för­de­run­gen zu brin­gen, mit dem Ziel der Straf­fung und bes­se­ren Abstimmung.

Jüngst hat sich Gele­gen­heit erge­ben wie­der ein­mal zu staunen.

WAFF und AMS: Wer, wann, wie und für wen?

Der WAFF ist eine För­der­insti­tu­ti­on des Lan­des Wien, und för­dert vie­les, was mit Mit­ar­bei­tern zu tun hat; unter ande­rem auch deren Wei­ter­bil­dung. Gut.

Das AMS ist eine Bun­des­in­sti­tu­ti­on, und för­dert vie­les, was mit Mit­ar­bei­tern zu tun hat. Auch gut.

Weni­ger gut ist es, wenn sich die­se nicht mit­ein­an­der im Vor­feld abstim­men, was sie wann wie und für wen för­dern möch­ten. So kürz­lich gesche­hen bei der Qua­li­fi­zie­rungs­för­de­rung. Anfang Dezem­ber wird vom WAFF die­se noch ange­bo­ten, die Anträ­ge sind bis 31.12.14 ein­zu­rei­chen. Kun­den rei­chen ent­spre­chend För­der­an­trä­ge für 1. Qu. 2015 ein. Am 16.12. ver­öf­fent­licht das AMS eine Qua­li­fi­zie­rungs­för­de­rung, die fast jener des WAFF ent­spricht und ab 1.1.15 gilt. Nach einer Schreck­se­kun­de muss dar­auf­hin der WAFF die­se För­de­rung wie­der strei­chen, weil Bun­des­för­de­run­gen zie­hen. Die Unter­neh­men wer­den am 23.12. (!) vom WAFF ent­spre­chend infor­miert. Nun ist aber zu die­ser Zeit bei Pro­duk­ti­ons­un­ter­neh­men fast nie­mand mehr da, um die För­der­an­trä­ge zu unter­schrei­ben. Der AMS För­der­an­trag muss aber 7 Tage vor Beginn der Schu­lung ein­ge­reicht wer­den. Bei Schu­lun­gen, die am 7.1.15 begin­nen eine echt span­nen­de Herausforderung.

För­der­insti­tu­tio­nen – „För­dera­lis­mus“ unabgestimmt

Span­nend ist auch die föde­ra­le Struk­tur des AMS. Nicht etwa das AMS Wien ist für die För­de­rung der Qua­li­fi­zie­rung von Mit­ar­bei­tern in einer Betriebs­stät­te in Wien und einer Schu­lung, die in Wien statt­fin­det zustän­dig; nein, ent­schei­dend ist der Fir­men­sitz und, Sie haben es sicher erra­ten, der Stand­ort der bezugs­aus­zah­len­den Stel­le (sic!). Das weiß auch der WAFF nicht, denn sonst wür­de es den För­der­wer­ber nicht an das AMS Wien verweisen.

Soviel zum Föde­ra­lis­mus in der För­der­land­schaft Österreichs.